Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart ist, in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die am Tage der Auftragserteilung gültigen Verkaufspreise. Der Mindestbestellwert beträgt €100,-.

2.Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl unfrei ab Lager. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Versendung auf Kosten und Gefahr des Käufers.

3.Die genannten Lieferzeiten sind unverbindlich. Im Falle von höherer Gewalt, Streik, Naturkatastrophen und sonstige Leistungshindernissen, die wir durch zumutbare Aufwendungen nicht überwinden können und die nicht von uns zu vertreten sind, sind wir berechtigt, die Lieferung um längstens 6 Wochen hinauszuschieben oder bei nicht nur vorübergehenden Leistungsstörungen vom Vertrag zurückzutreten.

4.Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

   Zum Erhalt der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Dies gilt nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Beim Kauf nach Probe oder nach Muster gilt die Beschaffenheit der Probe oder des Musters als vereinbart. Mängelrechte des Käufers wegen eventueller versteckter Mängel der Probe oder des Musters sind ausgeschlossen.

   Mängelrechte wegen unerheblicher Mängel sind ausgeschlossen. Bei erheblichen Mängeln leistet der Verkäufer Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Neulieferung) nach seiner Wahl. Dem Käufer bleibt das Recht auf Rücktritt und Minderung bei Fehlschlagen der Nacherfüllung vorbehalten.

   Die Haftung des Verkäufers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des    Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftgesetzt berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer    Erfüllungshilfen.

5.Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand entstandenen und noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum des Verkäufers. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die    Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die    dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird im    Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrundeliegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, ist er Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.

6.Gerät der Käufer mit der Zahlung für eine Lieferung aus diesem oder einem anderen Vertrag mit dem Verkäufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Frist zur Leistung zu bestimmen und nach deren Ablauf vom Vertrage, wie auch von allen anderen noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten. Nach entsprechender Androhung ist der Verkäufer auch berechtigt, nach Fristablauf die Ware aus den noch schwebenden Verträgen für Rechnungen des Käufers zu verkaufen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles kann der Verkäufer ohne nochmalige Mahnung Zinsen in Höhe von 8% über dem Basisumsatz verlangen.

7.Weitergehende Zusicherungen und Versprechungen, gleich welcher Art, sind nur in der Art verbindlich, wie sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt worden sind.

8.Durch diese Vertragsbedingungen werden alle eventuellen Bedingungen des Käufers aufgehoben.

9.Für diesen Vertrag und alle künftigen Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich diese    Bedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

10.Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

11.Erfüllungsort und Gerichtstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder     mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Köln.